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PODOLOGIE FRANKFURT
Praxisgemeinschaft Martin Kaiser und Moritz Wüstehube |
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Fragen und Antworten |
Was ist der Unterschied zwischen Fußpflege und Podologie |
Das Podologengesetz beschreibt die medizinische/podologische Fußpflege als die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Die Podologie gehört zu den medizinischen Heilberufen. Podologen arbeiten eng mit Ärzten, Pflegepersonal, orthopädischen Schuhmachern zusammen und erkennen eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die ärztliche Behandlung erfordern. Sie können bestimmte Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, wenn sie eine Kassenzulassung haben. Die kosmetische Fußpflege ist die Anwendung rein pflegerischer und dekorativer Maßnahmen am gesunden Fuß und von daher mit der Podologie nicht zu vergleichen. Ausbildung |
Soll ich zum Fußpfleger oder Podologen? | Menschen mit Diabetes oder anderen Grunderkrankungen, Menschen mit Rollnägeln oder entzündeten eingewachsenen Nägeln, Menschen mit starken Schwielen oder Hühneraugen sollten eine podologische Behandlung bevorzugen. Alle, die Fußpflege ohne medizinischen Hintergrund wünschen, sind beim allgemeingültig als "Fußpfleger" praktizierenden Kollegen gut aufgehoben. |
Wer kann sich Podologen/in nennen? | Podologen müssen ihre 2-3jährige Vollzeit-Ausbildung mit einer staatlichen Prüfung abschließen und dürfen sich dann Podologe nennen. Im Gegensatz dazu ist „Kosmetische Fußpflege“ keine geschützte Berufsbezeichnung und sieht auch keine festen Ausbildungszeiten oder /-inhalte vor. |
Welche Aufgaben beinhaltet die Podologie? | Der Beruf des Podologen zählt zu den nicht ärztlichen Heil- berufen. Voraussetzung zum Führen dieser Berufsbezeichnung ist eine mind. 2-jährige Ausbildung, die mit der staatlichen Prüfung abgeschlossen wird. Darunter fallen u.a. folgende Maßnahmen: • Nagelbehandlungen wie richtiges Schneiden der Nägel, Behandlung eingerollter und eingewachsener Nägel oder verdickten Nägeln |
Wie läuft die Abrechnung mit den Krankenkassen ab? | Die Podologen unserer Praxisgemeinschaft sind aufgrund entsprechender Zulassung gegenüber gesetzlichen Krankenkassen abrechnungsbefugt. Voraussetzung für podolgischen Maßnahmen ist eine , durch Ihren Arzt ausgestellte, Heilmittelverordnung für folgende Leistungen, die lediglich im Rahmen des diabetischen Fußsyndroms verschrieben wird Dazu zählt vor allem die Podologische Komplexbehandlung Aufgrund der Heilmittelrichtlinien der gesetzlichen Krankenkassen dürfen wir eine kassenärztliche Behandlung nur ausführen, wenn die Verordnung korrekt ausgefüllt vorliegt. Sie können dazu beitragen, dass ihre Behandlung schnell beginnen kann, indem Sie die folgenden Punkte an die verordnende Praxis weitergeben und Ihre Verordnung bei der Ausstellung kontrollieren. Gegebenenfalls muss eine Verordnung korrigiert werden damit sie den Richtlinien genügt. Wichtig sind vor Allem diese Punkte: Das Ausstellungsdatum muss maximal 28 Tage vor dem Behandlungstermin liegen, oder das vorgesehene Behandlungsdatum muss als spätester Behandlungstermin eingetragen werden. Das Heilmittel muss mit der Diagnose übereinstimmen. Bei einer „podologischen Komplexbehandlung“ ist als Indikationsschlüssel „Dfc“ einzutragen. Seit dem 1. Juni 2014 muss im Feld "Diagnose / Leitsymptomatik" ein ICD-10 Code angegeben werden! Der GK Spitzenverband informierte in einem Rundschreiben darüber, dass ausschließlich die folgenden ICD-10 Schlüssel für die Verordnungen von Podologie einschlägig sind: E10-E14 mit dem Nachsatz .74 / oder .75 sowie E11.40. Die Frequenz beträgt nach den Richtlinien der GKV 4-6 Wochen. Jede andere Frequenz muss vom Arzt begründet werden. |
Kann ich Termine absagen? |
Sie können jeden Termin bis zu 24 Stunden (1 Werktag) vor Behandlungsbeginn absagen. Für kurzfristiger abgesagte Termine stellen wir eine Ausfallrechnung sofern es uns nicht gelingt den Termin mit anderen Patienten zu besetzen. Dies gilt auch für Patienten, die eine Kostenübernahme für eine Heilmittelverordnung haben. Die gesetzlichen Kassen übernehmen verständlicherweise nur die Kosten für durchgeführte Behandlungstermine und sehen es ausdrücklich vor, dass versäumte, bzw. zu spät abgesagte Termine von gesetzlich versicherten Patienten persönlich zu tragen sind. |
Was kann ich selber tun, um meine Füße gesund zu halten? |
Kontrollieren Sie Ihre Füße, vor allem auch die Zehenzwischenräume, regelmäßig auf Verletzungen oder andere Auffälligkeiten. Sollten Sie Verletzungen, Druckstellen oder sonstige Auffälligkeiten an Ihren Füßen feststellen, wenden Sie sich unverzüglich an Ihre podologische Praxis oder suchen Sie ärztliche Hilfe. Waschen Sie Ihre Füße täglich mit lauwarmem, nicht heißem Wasser und verwenden Sie milde Waschlotionen und weiche Waschlappen. Kontrollieren Sie Ihre Schuhe und Strümpfe vor dem Anziehen auf Steinchen oder andere Fremdkörper, die zu Verletzungen führen können. Strümpfe sollten nicht aus synthetischen Materialien, sondern aus Wolle oder Baumwolle bestehen und keine Nähte haben. Schneiden Sie Ihre Fußnägel nicht mit spitzen oder scharfen Geräten und lassen Sie eingewachsene Fußnägel oder Hühneraugen nur von einer podologischen Fachkraft entfernen. |
Wie wichtig ist gesundes Schuhwerk? | Das Tragen des richtigen Schuhs ist Grundvorraussetzung für eine gesunde Entwicklung der Fußstatik. Dazu gehört auch die richtige Beanspruchung der Füße, welche natürlich je nach alter, Beruf und / oder möglichem Krankheitsbild, von Fall zu Fall stark variiert. Hierzu beraten wir Sie gerne bei uns im Hause und verweisen auch auf geeignete orthopädische Schuhmacher und Rehatechnik-Unternehmen. |
Offenbacher Landstraße 70 | 60599 Frankfurt | Tel: 069 66124777 |
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